Überblick Corona-Förderungen
Förderungen sichern
Bertungsstellen finden
Investitionen steigern
Partner finden
Jede geschäftliche Unternehmung, ob noch in der Gründung oder bereits als etabliertes Unternehmen, kommt irgendwann an die Frage: Wie finanzieren wir es? Für den ersten Überblick tragen wir aus zahlreichen Quellen, Informationen zur finanziellen Sicherung zusammen.
Wir versuchen die Daten aktuell zu halten. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontakte.
Darlehen
KfW Sonderprogramme 2020
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Investitionen, Betriebsmittel, Erwerb von Vermögenswerten
- Antragsstellende: Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Betrag: 800.000 Euro (80-90% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit:
- 6 bis 10 Jahre bei Kreditbeträgen bis 800.000 Euro
- 2 Jahre bei Betriebsmitteln möglich
(Programme 037/047 und 075/076)
KfW Schnellkredit 2020
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Investitionen sowie Betriebsmittel inkl. Warenlager
- Antragsstellende: Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, Einzelunternehmer und Freiberufler
- Betrag: max. 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: bis 10 Jahre
(Programm: 078)
IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: alle Unternehmen mit Umsatzausfall ≥ 50% im 2. Halbjahr 2020
- Betrag: 100.000 bis 750.000 Euro
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes
- Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
- Laufzeit: bis zu 12 Jahre
Corona-Hilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus
- Betrag: 10 Millionen Euro
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre
Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen in SH
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Gemeinnützige Organisationen
- Betrag: 25.000 bis 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: 10 Jahre
Zuschüsse
Überbrückungshilfe IV
- Förderart: Fixkostenzuschuss
- Förderberechtigte: Unternehmen aller Größen, Soloselbständige, Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.
- Förderziel: max. 10 Millionen Euro pro Monat
- Förderkriterium: bis40% , bis zu 60% oder bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten
Weitere Informationen zu Überbrückungshilfe (Unternehmen) auf: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Eigenkapital
MBG Härtefallfonds Mittelstand
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: bilanzstärkende Maßnahmen, insbesondere EK-Ausstattung und Liquiditätssicherung
- Antragsstellende: alle Unternehmen mit Umsatzausfall ≥ 50% im 2. Halbjahr 2020
- Betrag: max. 750.000 Euro
- Laufzeit: 5-10 Jahre
Weitere Informationen auf: MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Sonderprogramm SH (Beteiligung)
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen und bilanzstärkende Maßnahmen
- Antragsstellende: Start-ups und kleine Mittelständler (bis 75 Mio. Euro Umsatz)
- Betrag: max. 800.000 Euro
- Laufzeit: 5 bis 10 Jahre
Weitere Informationen auf: MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Unterstützung der Bürgschaftsbank SH
- Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
- Anhebung max. Verbürgungsgrad bis 500.000 Euro Kreditbetrag auf 90 % (bisher 80 %)
- Anhebung Kreditobergrenze BB Express auf 300.000 Euro (bisher 250.000 Euro)
- Anhebung Verbürgungsgrad BB Express auf 80 % (bisher 70 %)
- Anhebung Verbürgungsgrad für Kredite bis 250.000 Euro in BB Express auf 90 % (bisher 70 %)
- Verbürgung (90%) jetzt auch im Standardverfahren bis 500.000 Euro Kreditbetrag
- Laufzeitverlängerungen bei Bestandsfällen
Weitere Informationen auf: Bürgerschaftsbank Schleswig-Holstein
Weitere Angebote
Lebensunterhalt für Unternehmer:innen
Ab sofort können Betriebsinhaber/innen für ihren eigenen (Familien-)Lebensunterhalt vereinfacht Leistungen nach dem SGB II beantragen. Die Bewilligung erfolgt ohne Vermögensprüfung und ohne Überprüfung der Kosten der Unterkunft. Betriebseinnahmen müssen nur nach-gewiesen werden, wenn es aktuell welche gibt. Die Leistungen werden vorläufig für sechs Monate bewilligt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neumünster haben, steht Ihnen für die direkte Ansprache im Jobcenter Neumünster das Team zur Verfügung:
Herr Antonius Heeremans 04331/5586 – 211 antonius.heeremans@jobcenter-ge.de
Frau Silke Benthien 04321/5586 – 310 silke.benthien@jobcenter-ge.de
Frau Barbara Löwe 04321/5586 – 277 barbara.loewe@jobcenter-ge.de
Fiskalische Maßnahmen
Zur Entlastung der Unternehmen, wurden steuerliche Erleichterungen umgesetzt, dazu gehören zum Beispiel:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen (das gilt für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- als auch Umsatzsteuer)
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
- Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 Prozent)
- Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein sollen außerdem die Sondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerung erstattet werden.
- Steuersenkungen für die Gastronomie
Lohnfortzahlung bei angeorndneter Quarantäne
Liegt eine behördlich angeordnete Quarantäne vor, besteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch. Dieser gilt auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige.Arbeitgeber beantragen die Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Landesamt für soziale Dienste.
Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1-11
24534 Neumünster
04321 913-5
post.nms@lasd.landsh.de
Kurzarbeit
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur. Der Antrag kann online gestellt werden.
Das Onlineportal der Arbeitsagentur.
Mail: 141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de
Tel: 0800.455.55.20
Berufsgenossenschaft
Die Mehrheit der Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedsunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, schnelle und unbürokratische Hilfe an. Beispielsweise ermöglichen sie die Stundung bzw. auch Ratenzahlung von Beiträgen bzw. Vorschüssen.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft für weitere Informationen.
Für Künster:innen und Kreative
Einen Überblick über die aktuellen Angebote erhalten Sie beim Landeskulturverband von Schleswig-Holstein, finden Sie hier: Landeskulturverband.
Zusätzlich hat die Künstlersozialkasse Angebote. Diese finden Sie hier: Künstlersozialkasse
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Coronakrise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Coronakrise betroffen sind. Es hat diese Ziele:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe können bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen finanzielle Unterstützung durch das „go-digital“-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten. Es werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet, die durch eine Beratung eines vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen aufkommen.
Ihr Ansprechpartner
