Förderangebote für Gründungen und Investitionen

  • Förderungen sichern

  • Beratungsstellen finden

  • Investitionen steigern

  • Partnerschaft stärken

Jede geschäftliche Unternehmung, ob noch in der Gründung oder bereits als etabliertes Unternehmen, kommt irgendwann an die Frage: Wie finanzieren wir es? Für den ersten Überblick tragen wir aus zahlreichen Quellen, Informationen zur finanziellen Sicherung zusammen.

Wir versuchen die Daten aktuell zu halten. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontakte.

Sonderprogramme

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind, hat die Bundesregierung Sonderprogramme aufgelegt.

Angesichts der angespannten Gasversorgungslage und den sehr hohen Preisen für Gas-, Strom- und Kraftstoffen sind Unternehmen gezwungen, möglichst viel Energie und Gas einzusparen. Darüber informieren wir auf unsere Sonderseite.

Zur Sonderseite

Förderprogramme der Stadt Neumünster

Auch Kleinunternehmen profitieren von der Förderung von (E-)Lastenräder durch die Stadt Neumünster. Die Förderrichtlinie stärkt Verkehrsformen und erhöht den Anteil des Radverkehrs am sogenannten „Modal Split“. Vom Förderprogramm soll eine Signalwirkung ausgehen, um Lastenräder als sinnvollen Baustein einer klimagerechten Mobilitätswende populär und die Erstinvestition auch für Kleinunternehmen leistbar zu machen.

  • 750 Euro:  Familien, Privatpersonen oder Kleinunternehmen erhalten einen einmaligen allgemeinen Zuschuss von 750 Euro –  auch rückwirkend möglich.
  • 1500 Euro:  Familien, Privatpersonen oder Kleinunternehmen erhalten einen einmaligen allgemeinen Zuschuss von 1500 Euro, wenn damit einhergehend ein Auto ersatzlos abmeldet wird.

Lastenradförderung der Stadt Neumünster

Förderungen in der Gründungsphase

Gute Ideen stehen schnell vor der Frage, wie sie tragfähig in den Markt eintreten können. Doch bereits vorher spielt die Finanzierung eine große Rolle. Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, um die Phase der Unsicherheit zu überbrücken. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie diese Instrumente ausgestaltet werden (Stipendium, Kredite, Beteiligungen etc.)

An unserer Seite stehen vielen Akteure, die die Gründungsphase begleiten. Wichtige Angebote haben wir kompakt zusammengetragen. Zudem gibt es oftmals auch Branchenspezifische Förderungen. Eine Kontaktaufnahme lohnt in jedem Fall.

  • Transfer von Wissenschaft zu Wirtschaft
  • für junge technologieorientierte und wissensgetriebene Unternehmen
  • ab 50.000 Euro

Seed- und Start-up-Fonds II

  • für Studierende und Hochschulabsolventen
  • Förderung von technologischen oder wissensbasierten Geschäftsideen
  • monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt

Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

  • Förderung von 7.500  Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk
  • Förderung von 2.500 Euro zur Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes nach 3  Jahren möglich

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • Kein Eigenkapital erforderlich

KfW – Gründungskredit

  • Keine Tilgungsraten in den ersten 7 Jahren, nur Zinszahlungen
  • Existenzgründungen und Festigungen bis zu 3 Jahre nach Gründung
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt das Kreditrisiko
  • Finanzierung von bis zu 40 % der Investitionen

KfW – Kapital für Gründung

Förderungen für den Mittelstand

Der Mittelstand ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft, das gilt insbesondere für Schleswig-Holstein. Daher gibt es ein breites Spektrum weitreichende Förderungen – das reicht von Investitionen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz oder auch Zuschüsse für Investitionen. Wichtige Angebote und Anlaufstellen haben wir kompakt zusammengetragen. Zudem gibt es oftmals auch branchenspezifische Angebote.

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Waren und Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen.
  • Gefördert werden die Errichtung einer neuen Betriebsstätte und der Ausbau der Kapazitäten einer bestehen Betriebsstätte; die Investitionen sollen zu einem Arbeitsplatzzuwachs (mind. 10 %) führen.
  • Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse i. d. R. zwischen 10 % und  25 %

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

  • für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler/innen
  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit
  • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
  • leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos

ERP-Förderkredit KMU

  • Stärkung des Eigenkapitals
  • offene und stille Beteiligungen
  • ab 50.000 Euro

Beteiligungsfonds für KMU

  • einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
  • flexibel einsetzbar
  • Sicherheiten nicht erforderlich
  • 25.000 Euro bis 250.000 Euro.

IB.SH Mittelstandskredit

  • Förderung innovativer Unternehmen
  • Darlehensbetrag: 100.000 Euro bis 3.000.000 Euro
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank

IB.SH Innovationsdarlehen

  • Finanzierungen von 25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
  • Sollzinsbindungen von bis zu 20 Jahren
  •  digitale Abwicklung über das IB.SH Hausbankenportal

IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen

  • Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen
  • Besonderer Fokus: Personen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund
  • als stille Beteiligung

MBG-SH

Förderung von Zukunftstechnologien

Schleswig-Holstein macht sich fit für neue Technologien. Hierbei stehen Grüner Wasserstoff und der Einsatz Künstlicher Intelligenz im besonderen Fokus. So gilt Grüner Wasserstoff als Energieträger der Zukunft und stellt eine wichtige Säule der Energie- und Verkehrswende dar. Zudem warten bereits heute viele Potenziale Künstlicher Intelligenz darauf, genutzt zu werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können mithilfe beider Schlüsseltechnologien neue Lösungen finden.

Schwerpunkt: Künstliche Intelligenz

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

KI-Transfer-Hub.SH

 

  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bei denen ein erhebliches Bundesinteresse am jeweiligen Projektbeitrag vorliegt
  • kleine Forschungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Felduntersuchungen mit einem ausgeprägten Bezug zu (offenen) Daten
  • Projekte mit dem Förderschwerpunkt „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance"
  • KMU-Zuschläge zur Förderung sind möglich

KI-Transferhub.SH

  • Einsatz von KI in KMUs mit Sitz in Schleswig-Holstein
  • Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken
  • Einsatz von KI in der Verwaltung
  • Förderung Wissen und Bildung

KI-Transfer-Hub.SH

  • KMUs, Handwerk und freie Berufe
  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse und verbesserte Nutzung digitaler Geschäftsmodelle
  • Befähigung der Mitarbeitenden, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu bewerten und neue
  • Digitalisierungsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen

KI-Transfer-Hub.SH

Schwerpunkt: Grüne Wasserstoffwirtschaft

  • Die geförderten Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro pro Antragsteller/in und Investitionsvorhaben gewährt.
  • Der Strom muss aus Erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wasserstoff eingesetzt werden (grüner Wasserstoff).
  • Die Abwärme, die bei Umwandlungsprozessen der Energieträger entsteht, muss genutzt werden.
  • Es sollen Kuppelprodukte (z. B. Sauerstoff, Kohlendioxid) genutzt werden.

Wasserstoffwirtschaft.SH

 

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftliche tätig sind
  • Förderquote von bis zu 45 % gewährt.
  • Zuschuss

 

  • Gewinnorientierte Unternehmen und Konsortien
  • Es wird erwartet, dass jeder Euro an öffentlichen Mitteln drei Euro an privaten Mitteln mobilisiert.
  • Zuschuss

Wasserstoffwirtschaft.SH

 

Aufhören und Nachfolgen

In Schleswig-Holstein stehen in den nächsten Jahren zahlreiche Nachfolgeregelungen an. In vielen Branchen müssen geeigneten Regelungen für die Nachfolge gefunden werden. Schon heute ist festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt – mit steigendem Trend. Dafür hat das Land Schleswig-Holstein Mittel zur Verfügung gestellt, die teilweise durch Instrumente in einzelnen Branchen ergänzt werden.

  • mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen mit i.d.R. einer mindestens 5-jährigen Historie und einem Jahresumsatz zwischen € 10 Mio. und € 100 Mio.
  • Stille Beteiligungen können zur Finanzierung von Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/ Management Buy-In herausgelegt werden.
  • einzelne Beteiligungen von € 0,75 Mio. bis € 2 Mio.

Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein

  • einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR (ggf. bis zu 6 Mio. EUR)
  • für etablierte mittelständische Unternehmen
  • offene und stille Beteiligungen

Unternehmensübernahme PLUS

 

Sie haben Fragen zu Fördermitteln?

Marek Frank

Projektmanager Unternehmensservice

+49 4321 6900108